
Robo-Advisor Ausblick 2018 – was ist zu erwarten? Das Jahr 2017 neigt sich langsam dem Ende zu und als Robo-Advisor Portal blicken wir auf ein spannendes Jahr 2017 zurück. Der Markt für digitale Geldanlagen ist in Deutschland in diesem Jahr an vielen Stellen erheblich gewachsen – getrieben durch zahlreiche Kooperationen (Scalable-ING-Diba / Whitebox-VW), Einstiege hochpotenter Investoren (Blackrock-Scalable) sowie dem Markteinstieg weiterer Robo-Advisor (Monviso-Baloise, Fundamental capital) etc. beziehungsweise traditionellen Banken mit nun digitalen Anlage-Angeboten wie Deutsche Bank (Robin), Comdirect (ComInvest) und zuletzt ABN-Amro (Prospery). Alles Anzeichen dafür, dass sich der deutsche Markt mehr und mehr entsprechenden Angeboten im Bereich des digitalen Investments und der Online-Vermögensverwaltung endgültig öffnet. Alles gut also und frohen Mutes auf ins Jahr 2018? Schön wäre es, denn das Jahr 2018 hält schon jetzt Einiges Aufgaben und Hürden – gerade für die Robo-Advisor – parat. Doch was genau haben die Robo-Advisor 2018 vor sich? Aus unserer Sicht dürften vor allem die folgende 2 Entwicklungen auf gesetzlicher Seite einen erheblichen Einfluss auf den deutschen Robo-Advisor Markt haben:
1. Verschärfung des Datenschutzes – GDPR
Schaut man sich die aktuellen Kooperationen sowie deren Beweggründe zwischen Robo-Advisor a la Whitebox und Scalable und Banken an, so taucht in der Argumentation zur Notwendigkeit einer Kooperation im wieder der Begriff der angebotsübergreifenden Digitalisierung auf. Im Grunde ist damit gemeint, dass man dem Anspruch von Kunden gerecht werden will, welche ihre komplette finanzielle Aktivität zusammengefasst sehen wollen – Stichwort kostenlose Bankkonto-Aggregation. Ein offensichtlich erforderlicher Standard, denn die Verbraucher scheinen immer weniger gewillt, ihre Investitionen, ihr Bankguthaben, ihre Kreditkarten und ihr Ausgabeverhalten über verschiedenste Kanäle pro-aktiv zu prüfen. Apps, die einen vollständigen „Push“-Überblick über die gesamte Finanz-Situation eines Nutzers auf einer Oberfläche darstellen, erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Doch diese Apps‘ haben einen Haken, die auch indirekt die Integration von Robo-Advisor Angeboten beinhalten. Die meisten Bankkonto-Aggregationen erfolgen momentan noch durch Screen Scraping, eine Technik, die nicht illegal ist, aber von Sicherheitsfreaks als auch Datenschützern mehr als kritisch betrachtet wird. Eine Kritik, die auch an öffentlichen Stellen zunehmend Gehör fand und letztendlich in neuen Datenschutzbestimmungen (GDPR >> Detailinformationen hier) mit Gültigkeit ab Mai 2018 endet. Eine Verordnung, welche nach Experten-meinungen höchstwahrscheinlich das Ende des Screen Scraping bedeuten, welche dann durch die Open Banking API ersetzt werden wird. Auch wenn es längerfristig Vorteile gegenüber dem Screen Scraping geben mag, bedeutet dies auf kurze Sicht einen Wechsel der Technologie mit erforderlichen Anpassungen auf allen Seiten – sowohl Anbieter entsprechender Apps als auch all jener, dessen Produkte und Services dann in diese Apps integriert werden sollen.
Thema Datenweitergabe an Dritte
Auch wenn es öffentlich natürlich niemand zugibt, aber wer sich ein wenig mit der Branche auskennt, weiss, dass Daten aller Art einen erheblichen finanziellen Wert darstellen und somit auch entsprechend gewinnbringend genutzt werden. So darf es niemanden wundern, wenn auch FinTech-Unternehmen versucht sind, Daten zu Marketingzwecken an potentielle Partner „weiter zu verkaufen“. Doch nicht jeder geht, wie gesagt, wirklich offen damit um. Jedoch wird diese Offenheit nun dank GDPR quasi erzwungen.
Strengere Offenlegungsanforderungen im Rahmen des GDPR und ein darauf erwartetes verschärftes Verbraucherbewusstsein dürfte den Adress- und Datenhandel im Allgemeinen erheblich erschweren. Auch hier wird sich so manch ein Fin-Tech-Unternehmen zukünftig transparenter darstellen müssen, denn die bisher in einem Online-Geschäftsvertrag versteckte Einwilligung reicht nach den neuen Regeln nicht (mehr) aus.
2. MIFID II
Bereits am 13. Juli hat die European Securities and Markets Authority (ESMA) ihr sogenanntes Konsultationspapier für die neuen Guidelines für Suitability-Anforderungen vorgestellt. Klingt zu bürokratisch? Versuchen wir dieses „Papier“ in einfachen Worten darzustellen.
Eignung potentieller Anleger muss genauer geprüft werden
Diese Guidelines enthalten neue Anforderungen an die vom Kunden einzuholenden Informationen, die in der Regel durch Analysebögen (WpHG-Bögen) bei den Kunden abgefragt werden. Sie enthalten auch neue Anforderungen, vor allem im Falle des Einsatzes von automatisierten Robo-Advice Angeboten. Sie geben den Robo-Advisor Anbietern deutlich detailliertere Hinweise für die Zukunft, wie inhaltlich der Abgleich zwischen den Kundenangaben und den Produkten zur Feststellung der Geeignetheit ausgestaltet werden soll.
Einführung der sogenannten Wohlverhaltenspflichten
Ein weiterer Punkt, der ab 2018 durch MIFID II innerhalb der Robo-Advisor Szene für Veränderungen sorgen wird, ist die teilweise Geltendmachung der sogenannten Wohlverhaltenspflicht für Finanzanlagenvermittler, welche bis dato mit einer Erlaubnis nach § 34f GewO agieren. Denn bis dato reichte diese Erlaubnis aus, wenn das Geschäftsmodell eines Robo-Advisor Anbieters lediglich auf der Vermittlung von ETF-basierenden Anlagestrategien beruht. In dem Fall ist es bis dato nicht notwendig, eine Erlaubnis der BaFin einzuholen. Hier reicht eine gewerberechtliche Erlaubnis wie jene § 34f aus, was auch in Teilen weniger Regulierung bedeutet.
Die MiFID 2-Richtlinie greift hier jedoch ein und fordert ab 2018 >>
- Erweiterte Informationspflichten seitens der Finanzanlagenvermittler gegenüber Anlegern
- Kundengespräche am Telefon müssen aufgezeichnet werden (Taping-Verfahren)
- Eindeutigere und strengere Vorgaben für Kundeninformationen und Marketing-Maßnahmen
Neue Informationspflichten für Robo-Advisor
Gerade beim dem letztgenannten Punkt hinsichtlich der Kundeninforation und Marketing Maßnahmen greift MIFID-II recht deutlich in die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde ein. Werden automatisierte Tools – beispielsweise in Form von Algorithmen – eingesetzt, so muss der Anleger hierüber eindeutig aufgeklärt werden. Dies gilt also vor allem dann, wenn auf diesem Wege Kundeninformationen gewonnen werden, um dann daraus Beratungsempfehlungen oder Managemententscheidungen abzuleiten. Zudem muss bei einem Robo-Advisor Angebot zukünftig das Maß an „menschlicher Unterstützung“ im Rahmen des Leistungsangebotes transparent dargestellt werden.
Unser Fazit zum Robo-Advisor Ausblick 2018
Auch wenn es sich hier lediglich um 2 Punkte bei unserem Robo-Advisor Ausblick 2018 handelt, so halten wir sowohl die Verschärfungen im GDPR als auch MIFID II für das kommende Jahr als die Neuerungen, welche wohl den Markt für digitale Geldanlagen wohl am deutlichsten prägen werden. In welcher Art und Weise sich hier der Markt möglicherweise verändern wird, mögen wir natürlich nicht vorhersagen. Dennoch aus unserer Sicht wird es 2018 für die noch junge Branche der Robo-Advisor in Deutschland spannend.