Markus G
6. August 2020
Planen Sie, in Aktien, Anteilsscheine, Wertpapiere zu investieren? Wenn ja, ist es wichtig, dass Sie wissen, worauf Sie sich einlassen – und dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Arten und ihre Funktionsweise und liefern Ihnen wichtige Informationen zu Themen wie steuerliche Auswirkungen, rechtliche Anforderungen, Rendite und Risiken und mehr. Mit diesem erlangten Wissen zum Ende dieses Ratgebers sind Sie gut gerüstet, um selbstbewusst zu investieren. Lassen sie uns beginnen.
Als Aktie wird ein Wertpapier bezeichnet, welches einen definierten Anteil an einem Unternehmen verbrieft. Insofern wird deutlich, warum Aktien auch als „Anteilsscheine“ bezeichnet werden.
Diese Anteilsscheine können dabei als Finanzierungsinstrument von den folgenden Gesellschafts-(Unternehmens)formen „ausgegeben“ werden >>
• Kapitalgesellschaften der Aktiengesellschaft (AG)
• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
• Europäischen Gesellschaft (SE)
Anteilsscheine dienen also den vorgenannten Gesellschaftsformen neben dem eigentlichen Stammkapital, welches zur Gründung des Unternehmens erforderlich war, zusätzliches Eigenkapital als Grundkapital oder Kommanditkapital zu beschaffen.
Diese Kapitalbeschaffung erfolgt in der Regel durch Veräußerung der Anteilsscheine auf dem Kapitalmarkt an interessierte Investoren, die mit dem Erwerb jener Anteilsscheine zu Aktionären des Unternehmens werden.
Als Aktionär beziehungsweise mit dem Erwerb einer oder mehrerer Aktien und Aktienpakete gehen verschiedene verbriefte Rechte und Pflichten an den neuen Inhaber der Wertpapiere über.
Das heißt, dass ein Investor die verbrieften Rechte und Pflichten mit Zahlung des Kurswertes erkauft. Der Inhaber eines Anteilsscheins / Aktienpakets wird mit dem Erwerb also Gesellschafter der AG oder KGaA.
Als Gesellschafter aufgrund des Wertpapierbesitzes gehen nun die folgenden Rechte UND Pflichten an den Anteilseigner über >>
Aktionärs-Rechte
• Teilnahme an der Hauptversammlung
• Stimmrechte
• Auskunftsrecht
• Bezugsrecht
• Beteiligung am Bilanzgewinn ( Entscheidung der Hauptversammlung)
Aktionärs-Pflichten
• Bezahlung der Aktie(n)
• Treuepflicht
• Sonstige Pflichten (individuelle Regelungen in den Satzungen der AG geregelt – beispielsweise Haltepflicht von Alt-Aktien bei Börsengang)
Exkurs „Verbrieft“: „Verbrieft“ bedeutet, dass dieser Unternehmensanteil (Aktie) so gestaltet ist, dass er gehandelt werden kann. Bedeutet, dass der Inhaber eines solchen Unternehmensanteils diese auch zu jedem frei wählbaren Zeitpunkt wieder, zum dann geltenden aktuellen Kurswert ( mit Gewinn oder Verlust) verkaufen kann.
Sollen von einem Unternehmen Anteilsscheine ausgegeben werden, so ist dies nur dann möglich, wenn für das Unternehmen eine bestimmte Unternehmensform gewählt wurde. Welchen Unternehmensformen es gesetzlich erlaubt ist, Anteilsscheine auszugeben, ist unter anderem im deutschen Aktiengesetz festgelegt.
Bei der Gründung einer der folgenden Unternehmensformen
• Kapitalgesellschaften der Aktiengesellschaft (AG)
• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
• Europäischen Gesellschaft (SE)
wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können als Globalurkunden vorhanden sein oder als effektive Stücke gedruckt und an Investoren und Aktionäre ausgegeben werden.
Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission von Unternehmensanteilen ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Dabei kann der Anteil einer Aktie am Unternehmen in Form von
• Nennwert-Aktien
oder
• Stück-Aktien
verbrieft sein. Die Gesamtzahl der im Umlauf befindlichen Wertpapiere entspricht dem Wert des Unternehmens beziehungsweise dessen Marktkapitalisierung.
Soll seitens des Unternehmens Anteilsscheine ausgegeben werden, so muss das Unternehmen dem Anteilsschein einen Wert beimessen. Dies kann auf zwei Wegen erfolgen und zwar in Form sogenannter Nennwert-Aktien oder nennwertlosen Aktien.
Hier entspricht der Nennwert des Anteilsscheins dem aufgedruckten Betrag. Dieses ist von Bedeutung, da das Grundkapital nicht zu gleichen Teilen über alle Anteilsscheine verteilt sein muss.
Beispiel: Das Grundkapital von 100.000 Euro eines Unternehmens kann auf 1.000 Anteilsscheine zu je 50 Euro und 50 Anteilsscheine zu je 1.000 Euro aufgeteilt sein.
Bei Nennwertlosen Aktien (auch Quotenaktie oder Stückaktie) trägt der einzelne Anteilsschein selbst keinen eigenen fixen Nennwert, sondern entspricht ihrem Anteil am Grundkapital des Unternehmens.
Beispiel: Bei 1.000 Anteilsscheinen und 200.000 € Grundkapital entspricht ein Anteilsschein also einem Anteil von 1/1000 oder 0,1 % am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre 200 € (1.000 (Aktien) × 200 € = 200.000 €).
Jedoch gilt bei der „Entstehung“ von Aktien folgende gesetzliche Regel:
Gibt das Unternehmen Aktien / Anteilsscheine aus, so hat das Unternehmen gemäß den Vorgaben des Aktienrechts einen Mindestwert von einem Euro anzusetzen (vgl. § 8 AktG). Desweiteren gilt das Aktien nicht geteilt werden. Damit ist jedoch nicht der durchaus gängige Aktiensplit gemeint.
Exkurs „Aktiensplit: Aktiensplit bedeutet, dass das Unternehmen die Entscheidung trifft die Anzahl an kaufbaren Aktien zu erhöhen. Es handelt sich also um eine Vervielfältigung des Wertpapierbestandes. Sinn und Zweck eines solchen Aktiensplits kann das Erreichen einer besseren Handelbarkeit der Anteilsscheine sein.
Es gibt verschiedene Aktienarten bzw. Begriffe, mit denen man die unterschiedlichen Arten von Anteilsscheinen klassifiziert. Die Aktienarten unterscheiden sich zum Beispiel nach den Rechten, die sie beinhalten. Folgende Arten sind die wichtigsten:
Als Investor ist es bei einigen Unternehmen möglich zwischen dem Erwerb von Stamm- und Vorzugsaktien zu wählen. Der wesentlichste Unterschied dieser beiden Aktien-Typen liegt im Stimmrecht.
Als Inhaber einer Stammaktie steht einem ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung zu. Das heißt, sie können auf der Hauptversammlung nach Präsentation der Geschäftszahlen die Unternehmensführung „entlasten“ oder auch nicht. Bedeutet, dass mittels einer Stammaktie ein Einfluss auf die Entscheidungen der Unternehmensleitung verbunden ist.
Ein solches Stimmrecht gewährt die Vorzugsaktie im Vergleich zur Stammaktie NICHT! Jedoch schaffen die Unternehmen hier gegenüber den Aktionären und Inhabern von Vorzugsaktien einen finanziellen Ausgleich, indem die Dividendenzahlungen bei Vorzugsaktien in der Regel höher ausfallen. Mit der Ausgabe von Vorzugsaktien „kaufen“ sich Unternehmen in der Regel das Stimmrecht des Aktionärs zurück.
Eine weitere Unterscheidung wird nach der Übertragbarkeit der Anteilsscheine getroffen. So können Aktien (Wertpapiere) auch in
• Inhaberaktien
oder
• Namensaktien
unterteilt werden. Der Unterschied liegt hier vor allem in der vereinfachten Handelbarkeit.
Namensaktien beinhalten – wie es die Bezeichnung erkennen lässt – eine namentliche Nennung des Wertpapier-Inhabers auf dem Anteilsschein selbst. Und zwar mit seinen Namen, dem Geburtsdatum und der Adresse. Namensaktien werden zudem in das Aktienregister der ausgebenden Aktiengesellschaft eingetragen.
Dank dem Eintrag jener Wertpapiere in das Aktienregister ist dem Unternehmen jeder Inhaber eines solchen Anteilsscheins bekannt.
Inhaberaktien sind hingegen nicht personalisiert, also quasi anonym. Zwar werden auch Inhaberaktien in das Aktienregister des Unternehmens eingetragen, jedoch nicht mit den persönlichen Daten des Inhabers. Insofern stellt der Inhaber eines solchen Anteilsscheins für das Unternehmen selbst einen anonymen Investor dar.
Der Vorteil jener Inhaberaktien liegt in der vereinfachten Handelbarkeit, denn hierzu ist bei Kauf und Verkauf keinerlei Änderung im Aktienregister erforderlich.
Die Unterscheidung in neue und alte Aktien findet vor allem im Rahmen sogenannter Kapitalerhöhungen statt. Wenn also ein Unternehmen versucht, sich durch die Ausgabe neuer Anteilsscheine weiteres Kapital am Markt zu beschaffen.
Neue Aktien werden am Kapitalmarkt potenziellen neuen Investoren zum Kauf angeboten, um so die vom Unternehmen beschlossene Kapitalerhöhung zu realisieren.
Als alte Aktien werden hingegen jene Wertpapiere bezeichnet, welche bereits vor der beschlossenen Kapitalerhöhung im Besitz der Alt-Aktionäre waren beziehungsweise sind. Um die Alt-Aktionäre jedoch nicht von der Kapitalerhöhung auszuschließen erhalten sie ein Bezugsrecht für die neu ausgegebenen Anteilsscheine aufgrund dessen, sie die neuen Aktien erwerben können.
Sie können jedoch auch die Bezugsrechte verkaufen, wenn selbst kein Interesse an einem Erwerb weiterer Anteilsscheine besteht beziehungsweise die Kapitalerhöhung keine persönliche Zustimmung findet.
Ist ein Wertpapier an einem Unternehmen ausgegeben („emittiert“) und an einer oder mehreren Börsen zum Handel gelistet, bestimmt von nun an Angebot und Nachfrage den Wert (Kurs) des Wertpapiers.
Das heißt, dass je mehr Anleger ein Kauf-Interesse an dem Wertpapier zeigen, desto besser entwickelt sich dessen Kurs aufgrund einer kontinuierlichen Verknappung der handelbaren Wertpapiere. Im Gegenzug kann eine hohe Anzahl verkaufswilliger Anteilseigner bei geringer Nachfrage einen sinkenden Kurs initiieren.
Langfristig bieten Wertpapiere für Anleger im Rahmen der Kapitalanlage und des Vermögensaufbaus beste Chancen auf hohen Wertzuwachs (Renditen). Doch ein Investment in Anteilsscheine von Unternehmen bieten nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Folgend die wichtigsten Punkte, die Anleger bei einer Investition in Wertpapiere unbedingt im Auge behalten sollten.
Markus G
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