Investmentfonds – immer noch Wahl Nummer 1, wenn es um langfristige Kapitalanlege geht? Wer erfolgreich investieren und so ein Vermögen aufbauen möchte, hat hierzu verschiedenste Möglichkeiten sich am Kapitalmarkt zu engagieren. Eine der bekanntesten als auch meist genutzten Anlageinstrumente sind Investmentfonds. Es dürfte unbestritten sein, dass sich die Investment-Fonds unter dem Aspekt des langfristigen Vermögensaufbaus hervorragend eignen.
Sie sind relativ leicht zu verstehen, hinsichtlich des Anlagerisikos weitgehend gut einschätzbar, zumeist sparplanfähig, verschiedenste Märkte abdeckend und somit geradezu prädestiniert für Einsteiger in die Welt des Investment.
Wen wundert es da, dass sich die Investmentfonds in Deutschland seit Jahren einer konstant hohen Beliebtheit und Zuspruch erfreuen? Und dies allen großen und kleinen Krisen an den weltweiten Börsen zum Trotz! Ein Indiz für diese Beliebtheit ist das Heranziehen einer einfachen Zahl: Im Jahr 1959 betrug die Anzahl „handelbarer“ Investment-Fonds gerade einmal 15 Stück, während wir zum heutigen Zeitpunkt über ein, allein für den deutschen Markt verfügbaren „Pool“ von circa 8.000 Fonds (Tendenz nachwievor steigend) sprechen.
Um es weiter zu verdeutlichen: Betrug das durch Investmentfonds in Europa verwaltete Vermögen im Jahr 2008, also dem Jahr des Eintretens der globalen Finanzkrise circa 6.3 Milliarden Euro, so hat sich diese Summe bis zum Jahr 2017 bereits wieder auf über 15,6 Milliarden Euro gesteigert und dies kontinuierlich Jahr für Jahr. Investmentfonds als Anlageklasse scheinen also, der vor allem nach der Finanzkrise 2008, entstandenen Kritik und daraus resultierender „Abstinenz“, vor allem Kleinanlegern, erfolgreich getrotzt zu haben.
Wer also mittels Investment-Fonds ein Vermögen aufbauen möchte, ist mit einer Investition in eben jene Anlageklasse sicherlich nicht wirklich schlecht bedient.
Vorausgesetzt, es ist klar,
• welche Arten von Investmentfonds es gibt,
• welche gesetzlichen Regelungen gelten,
• welche Kosten entstehen können,
• die steuerlichen Regelungen
als auch die gravierenden Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Fonds.
Denn gerade im Kapitalmarkt kann Unwissenheit und daraus oft resultierendes „blindes Investieren” fatale wirtschaftliche Folgen haben. Was vor allem dann gilt, wenn man den „Empfehlungen“ von Freunden und / oder Beratern folgt, aber eigentlich weiß, wovon diese Personen eigentlich reden. Insofern soll der folgende Ratgeber eine erste Orientierung in der großen Welt der Investment-Fonds bieten.
Die Grundfrage: Was sind eigentlich Fonds?
Als Investment-Fonds wird von Anlegern „eingesammeltes“ Kapital bezeichnet, welches als Sondervermögen von einer Kapitalgesellschaft, in dem Fall also eine Investmentgesellschaft als Sondervermögen verwaltet wird. Die Investmentgesellschaft kann dieses Kapital im Interesse einer Wertsteigerung in
• Aktien
• Renten (Staatsanleihen)
• Immobilien
• Währungen
• Rohstoffen
angelegen. Daneben gibt es Geldmarktfonds, welche wiederum das zur Verfügung stehende Kapital oder aber Teile davon in Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investieren. Generell besteht die Zielsetzung eines jeden Fonds darin, durch geschicktes „agieren“ an den internationalen Börsen aktiv den Wert des Fonds und damit das angelegte Kapital der Anleger zu steigern.
Zu beachten: Investmentfonds sind aktiv gemanagte Fonds, was bedeutet, dass ein solcher Fonds „aktiv“ von einem Fondsmanager der fondsauflegenden Gesellschaft betreut, also „gemanaged“ wird. Er entscheidet nach entsprechenden Analysen und Marktbeobachtung inwieweit einzelne Positionen innerhalb des Fonds verändert beziehungsweise Kapital „umgeschichtet“ wird.
Hierin liegt der wesentlichste Unterschied zu den ebenfalls sehr beliebten Exchanged Trade Funds (ETF) / Indexfonds. Die Anlagestrategie von börsengehandelten ETF’s ist in aller Regel passiv, das Fondsmanagement investiert also das Fondsvermögen nicht auf der Basis eigener Meinungen, sondern bildet die Wertentwicklung einer vorab definierten Benchmark in Form eines Finanzindexes nach.
Eine „Strategie“ die allgemein hin auch als „Index Investing“ bekannt ist. Es wird also nicht in einzelne Aktien „gewichtet“ investiert, sondern in einzelne Indizes wie beispielsweise der Dax, der durch den ETF vollständig „kopiert“ wird
Stichwort Emittenten-Risiko: Was passiert mit angelegtem Kapital bei Insolvenz der Fondsgesellschaft?
Wie bereits erwähnt, ist das bei einer Fondsgesellschaft (dem „Emittenten“) angelegte Kapital als Sondervermögen zu betrachten. Diese rechtliche Regelung sorgt dafür, dass dieses Sondervermögen im Falle einer Insolvenz der Investmentgesellschaft nicht in die Insolvenzmasse einfließen darf. Investmentgesellschaften sind im Rahmen des Emittenten-Risikos gesetzlich verpflichtet, das Kapital der Anleger bei unabhängigen Depotbanken zu platzieren.
Die Aufteilung: Welche unterschiedlichen Arten von Fonds gibt es?
Die Begrifflichkeit „Fonds“ ist als eine Art Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Fondsarten zu verstehen. Dabei erfolgt die erste Hauptaufteilung in sogenannte „geschlossene“ und „offene“ Investmentfonds als auch in “ausschüttende” sowie “thesaurierende” Fonds. Im Folgenden werden die einzelnen Fondsarten kurz vorgestellt.
1. Geschlossene Investmentfonds
Geschlossene Fonds genießen in der breiten Öffentlichkeit einen eher zweifelhaften Ruf, denn Sie sind oft zentraler Bestandteil von Anlagebetrugsfällen, in denen Anleger nicht selten einen vollständigen Kapitalverlust erleiden. Doch auch aufgrund des Verlustes der steuerlichen Vorteile (früher Steuerstundung durch anfängliche Verlustzuweisung nach §15 EStG) sowie erhöhter Haftungsrisiken für Anleger stellen geschlossene Fonds keine, gerade für Privatanleger empfehlenswerte Investment-Option dar. Insbesondere dann nicht, wenn geschlossene Fonds mit außergewöhnlich hohen Renditen in Branchen mit hoher Volatilität um Anleger werben.
Beispiele von gescheiterten Geschlossenen Investmentfonds mit Kapitalverlust und daraus resultierenden rechtlichen Nachspielen >>
- S&K Firmengruppe
- Göttinger Gruppe
- P&R Gruppe (Container)
- Prokon (Energie)
- VIP Medienfonds
Die meist genutzte Rechtsform geschlossener Investmentfonds ist die der GmbH & Co.KG. Mit der erfolgten Ankündigung einer Eröffnung eines solch geschlossenen Fonds werden die Kommanditanteile zu einem festgelegten Preis innerhalb eines öffentlich zu benennenden Zeitraums zur Zeichnung, also dem Kauf angeboten. Die Emissionskosten geschlossener Fonds sind mit einem Ausgabeaufschlag von 15 % bis 20 % als überdurchschnittlich hoch zu bewerten.
Mit Ablauf des Platzierungszeitraumes beziehungsweise dem vollständigen Verkauf aller zur Verfügung stehen Fondsanteile, wird der Fonds geschlossen und steht für Investments weiterer potentieller Anleger nicht mehr zur Verfügung. Hinsichtlich des Anlagehorizontes sind die geschlossenen Investmentfonds als langfristiges Anlageinstrument zu klassifizieren, was bedeutet das hier Anlagezeiträume von zumeist 10 Jahren bis hin zu 30 Jahren keine Seltenheit darstellen.
Klassische Wirtschaftsbereiche, in denen geschlossene Fonds angeboten werden, sind der Immobiliensektor, Medien und Film Sektor, Infrastruktur-Projekte, der Schiffs-und Container Markt, Projekte im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie Unternehmensbeteiligungen (Venture Capital und Private Equity).
2. Offene Investmentfonds
Die wohl bekanntesten Investmentfonds sind die sogenannten „offenen“ Fonds, welche über die eigene Bank, Fondsvermittler, auf spezialisierten Onlineplattformen wie Rentablo, der Fondsgesellschaft als auch direkt über einen Börsenplatz geordert werden können. Im Vergleich zu geschlossenen Fonds ist bei einem offenen Investmentfonds zu jeder Zeit ein Kapitalzufluss möglich. Das heißt bestehende Positionen können durch den Anleger in einen solchen Fonds zu jeder Zeit aufgestockt werden.

Investmentfonds: Die vereinfachte Darstellung der Funktions- und Arbeitsweise von offenen, ausschüttenden Investmentfonds – Quelle: www.Robo-Advisor-Portal.com
Zu beachten ist jedoch, dass bei Bedarf Positionen oftmals nur durch Verkauf der Anteile an die Fondsgesellschaft direkt erfolgen kann. Dabei bemisst sich der gehaltenen Fondsanteile am aktuellen Fondsvermögen, welches wiederum durch die Anzahl der im Markt befindlichen Fondsanteile dividiert wird.
3. Thesaurierende Investmentfonds
Thesaurierende Investmentfonds schütten die Erträge (z.B. Dividende oder Zinsen), die sie erzielen, nicht an die Anleger aus; sondern reinvestieren die Erträge erneut in das Fondsvermögen. Diese Reinvestition erfolgt nach Abzug von Kosten und einer möglichen (Erfolgs-)beteiligung, die an den Fonds-Anbieter geht. Auf diese Weise mehrt das Depot sich selbst und erfährt eine Wertsteigerung.
Müssen die Wertsteigerungen bei thesaurierenden Fonds besteuert werden?
Solange keine Anteile des Fondsvermögens veräußert wurden, erfolgte (bis zum 31.12.2007) keine Besteuerung auf derartige Wertsteigerungen. Mit der neuen Investment-Steuerreform vom 01.01.2018 werden allerdings Wertsteigerungen von (Alt-)Fondsanteilen, die vor dem Jahr 2009 erworben wurden, besteuert. Es handelt sich dabei um eine Besteuerung auf „Fondsebene“, die von der Fondsgesellschaft gezahlt wird.
4. Ausschüttende Investmentfonds
Diese Art von Fonds schütten die Erträge, die sie erzielen, jedes Jahr an ihre Anleger aus (nach Abzug der Steuer). Welche Steuer wird vor der Ausschüttung abgezogen? Es handelt sich dabei um die sog. Abgeltungssteuer; diese beträgt 25%; plus einen Solidaritätszuschlag von 5,5%. Der an die Anleger ausgeschüttete Gewinn wird auch als Dividende bezeichnet.
Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) setzt die Spielregeln für Fonds(-gesellschaften)
Fonds werden seit dem Juli 2013 im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) genauer geregelt; so sind (Fonds-)gesellschaften beispielsweise nach KAGB verpflichtet, sich an den Grundsatz der Risikostreuung zu halten.
Welche Regelung bzgl. der Risikostreuung gibt es für Aktienfonds?
Werfen wir einen genaueren Blick auf die Regelungen für Aktienfonds, diese sind bei (Privat-)anlegern besonders beliebt. Aktienfonds müssen 16 oder mehr unterschiedliche Aktien in ihrem Portfolio aufweisen; wobei jeder der einzelnen Aktien nicht mehr als 10 Prozent des (gesamten) Fondsvermögens ausmachen darf.
Wer überprüft, ob sich (Fonds-)gesellschaften an die Regeln halten?
In Deutschland ist die „BaFin“ (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen) dafür zuständig. Die BaFin überwacht sowohl die Einhaltung der Regeln bei Publikumsfonds als auch bei Exchange-Traded-Funds.
Inwiefern können offene Investmentfonds „kategorisiert“ werden?
Im Wesentlichen wird dabei nach der Art der Anlage entschieden. Die Kernfrage dabei: In welche Anlageklasse soll investiert werden? (z.B. Aktien oder Rohstoffe).
Neben der Art des Investment als Kriterium zur Kategorisierung von Fonds können Investmentfonds noch wie folgt unterschieden werden und zwar in:
1.) Dachfonds:
Was sind Dachfonds? Dabei handelt es sich um Fonds, die Anteile anderer Fonds erwerben (z.B. von Aktien- oder Rentenfonds).
Welche Absicht steckt dahinter?
Ein Fondsmanager möchte mit der Investition in einen Dachfonds wohl meist gute Rendite bei niedriger Volatilität erreichen. Die verhältnismäßig geringen Wertschwankungen werden dadurch erreicht, indem ein Dachfonds in mehrere unterschiedliche Fonds investiert und dort Anteile erwirbt.
Dachfonds werden von den (Privat-)anlegern besonders für ihre niedrige Volatilität (→ weniger Wertschwankungen) und somit dem folglich geringeren (Anlage-)Risiko geschätzt.
Ein Nachteil für den (Privat-)anleger befindet sich in der Kostenstruktur: Der Anleger muss sowohl für die laufenden Kosten der jeweiligen Fonds als auch für die des Dachfonds aufkommen.
2.) Mischfonds:
Mischfonds investieren für gewöhnlich in Aktien und/oder Renten. Vereinzelt werden auch weitere (Anlage-)klassen in das Portfolio hinzugenommen.
Wie werden die Mischfonds gestaltet?
Welche Anlageklassen, mit welchem (prozentualen) Anteil, in das Portfolio hinein genommen werden, ist bei einigen Mischfonds vordefiniert.
Es gibt aber auch Mischfonds, die in der Lage sind, flexibler zu agieren; diese können je nach gegebener Marktsituation auch vollständig in eine einzige Anlageklasse investieren, z.B. in Anleihen. Dies ermöglicht es (theoretisch), in den jeweiligen Marktsituationen die bestmögliche Rendite herauszuholen. Vereinzelt werden Mischfonds jedoch nicht mehr empfohlen, da die Zinsen auf dem Anleihemarkt mittlerweile schlichtweg zu gering sind.
Offene Investmentfonds können des Weiteren wie folgt nach folgenden Kriterien unterschieden werden:
• Länder und Märkte (z.B. Deutschland, USA, Emerging Markets),
• Branchen (z.B. Gesundheit),
• Spezielle Strategien: Jene können abweichen, von den sonst so üblichen Rendite-orientierten Ansätzen (beispielsweise, wenn ein Fonds einen ökologisch-orientierten Ansatz verfolgt)
• (Zeit-)horizont der Anlage: Wie lange soll das Geld investiert werden? Kurzfristig, mittelfristig oder auf lange Sicht? Nicht jede Fondsart ist für jeden Anlagehorizont gleich gut geeignet: So sind beispielsweise „offene Immobilienfonds“ besonders interessant für (Privat-)anleger, die ihr Geld auf lange Sicht anlegen wollen.
• (Anleger-)zielgruppe: so gibt es beispielsweise besondere Spezialfonds, in die nur institutionelle Anleger (z.B. Banken oder Unternehmen) investieren können.
• Struktur des Risikos
Wichtig: Der Markt, auf dem Fonds gehandelt werden, unterliegt einer relativ großen Dynamik; stetig gibt es Neuerungen im Anlagesegment der Fonds.
Welche Kosten können bei Investmentfonds für (Privat-)anleger anfallen?
• Beim Kauf eines Fonds fällt ein sogenannter „Ausgabeaufschlag“ an: Dieser kann zwischen 2,5 und 7% betragen. Bei „Tradingfonds“ gibt es zwar keinen Ausgabeaufschlag, dafür aber höhere Gebühren für die Verwaltung.
• Zusätzlich entstehen für den (Privat-)anleger noch „Verwaltungs- und Transaktionskosten“: Die Verwaltungskosten für Investmentfonds liegen dabei zwischen 1,5 bis 2,5%. Transaktionskosten fallen an, wenn das Depot umgeschichtet wird.
• Bei einigen Anbietern kann zusätzlich für den (Privat-)anleger eine „erfolgsabhängige Vergütung“ anfallen: Dieser Kostenfaktor (bis zu 20%) wird bei manchen Anbietern berechnet, wenn das Fondsmanagement bestimmte Erfolge erzielt hat.
• Schließlich verlangt noch die Bank eine Gebühr, bei der das Fondsvermögen aufbewahrt wird; eine „Gebühr für die Aufbewahrung des Fondsvermögens“ also. Zusätzlich existieren noch Gebühren für den Handel von Wertpapieren, die anfallen können, wenn Fondsanteile über die Börse erworben werden.
• Zu guter Letzt können für einen (Privat-)anleger noch Kosten bei einer Rücknahme entstehen; der sog. „Disagio“ (oder auch: „Rückgabeabschlag“)
Wie Sie sehen: Eine Vielzahl unterschiedlichster Gebühren können bei der Investition in Investmentfonds für Sie anfallen. Um die ganze Sache etwas zu vereinfachen, wurde ein Vergleichswert entwickelt, welcher es (Privat-)anlegern ermöglicht, relativ einfach die Gebühren der verschiedenen Angebote der Fondsgesellschaften miteinander zu vergleichen.
Es handelt sich dabei um den „Total Expense Ratio“ (Kurz: TER), welcher eine repräsentative Kennzahl darstellt. Einige Gebühren sind jedoch nicht im TER enthalten (z. B. der Ausgabeaufschlag).
Müssen Investmentfonds besteuert werden?
Ja. Inwiefern Investment-Fonds besteuert werden müssen, ist im sogenannten „Investmentsteuergesetz“ festgelegt. Diese Gesetzgebung wurde erst neulich überarbeitet und optimiert. Zum 01. Januar 2018 startete die neue (überarbeitete) gesetzliche Regelung, in der es einige Änderungen gab. Für Anleger sollte sie sich die Situation der Versteuerung vor allem vereinfachen.
Wie ist die steuerliche Situation nun genau?
Die wesentliche Änderung durch die Reform ist, dass nicht mehr wie bisher lediglich auf Anleger-Ebene besteuert wird, sondern nun zusätzlich noch auf Fonds-Ebene. Das bedeutet: die Fondsgesellschaften müssen neuerdings Steuern bezahlen, die sog. „Körperschaftssteuer“.
Wie läuft das ab?
→ Erhält ein (in Deutschland aufgelegter) Fonds inländische Dividenden, Erträge aus Mieten oder Gewinne aus dem Verkauf deutscher Immobilien, so fallen für die Fondsgesellschaften darauf jeweils 15 Prozent Steuern an. Zusätzlich fällt für die Fondsgesellschaften noch der Solidaritätszuschlag mit 0,825% an.
Mit der neuen Reform müssen also deutsche Publikumsfonds an den deutschen Fiskus 15 Prozent Steuern bezahlen – und zwar auf deutsche Dividenden, Erträge aus Mieten sowie auf Gewinne, die erzielt werden, wenn ein Investmentfonds deutsche Immobilien verkauft.
→ Der Anleger hingegen erhält nun eine sog. „Teil-Freistellung“ von der Abgeltungssteuer. Wie hoch die Teil-Freistellung ist, ist dabei von der Fondsart abhängig.
Wie viele Erträge für den Anleger neuerdings steuerfrei bleiben, ist also von der Kategorie des jeweiligen Fonds abhängig. Es stellt sich dabei die Fangfrage: Um welchen Fonds handelt es sich? So müssen beispielsweise bei Aktienfonds nur noch 70 Prozent der Erträge besteuert werden (d.h. 30% sind steuerfrei); und bei Immobilienfonds müssen nur noch 20 bis 40 Prozent besteuert werden (d.h. 60 bis 80% sind steuerfrei).
Eine genaue Auflistung (nach Fondsart) finden Sie in folgender Tabelle:

Grafik: Tabelle für eine Kapitalanlage in verschiedene Fondsarten und deren Steuerfrei-Anteil