Basisfrage viele Anleger: Wie sich sind eigentlich Robo Advisor? Rückblick: Dass die Finanzkrise 2008 weltweit bei vielen Anlegern schmerzhafte Spuren hinterlassen hat, ist bis heute zu spüren. Viele Anleger sind damals kritik- als auch zweifelsfrei den Ratschlägen und Empfehlungen des vermeintlich freundlichen Beraters der Hausbank und / oder der Fondsgesellschaft gefolgt. Ein Gott-Vertrauen, dass nicht selten mit einem erheblichen bis hin zum Totalverlust des mühsam angesparten Kapitals bezahlt wurde. Das Vertrauen in die Märkte als auch deren Protagonisten gilt bis heute als nicht vollständig wiederhergestellt.
Markus G
17. August 2017
17. August 2017
Auch wenn die Börsen weltweit neue Höchststände erreichen, so ist dies nicht zwangsläufig darauf zurückzuführen, das hier erneut die Kleinanleger einen erheblichen Anteil an der Marktentwicklung haben. Umfragen zeigen, dass eine der am häufigsten auftauchenden Fragestellungen bei der Auswahl eines geeigneten Finanzpartners für den Kapitalaufbau jene nach der Sicherheit der Geldeinlage ist. Gilt dies auch in bezug auf die Robo Advisor? Wie sicher ist das eingesetzte Kapital bei einem Robo Advisor? Existiert ein Kapitalschutz? Versuchen wir dem Thema mal ein wenig auf den Grund zu gehen.
Grundsätzlich sind die Anbieter von Komplettlösungen oft als Vermögensverwalter (nach § 32 Kreditwesengesetz) oder als Finanzanlagenvermittler (nach §34f Gewerbeordnung) zugelassen. Insofern besteht bei den Spezialisten für die digitale Geldanlage zumindest mal rein rechtlich und zulassungstechnisch eine solide Basis. Dennoch gilt es sich im Klaren über folgenden Umstand zu sein: Rein rechtlich betrachtet ist Robo Advisor dennoch nicht gleich Robo Advisor.
Wie das nun zu verstehen ist? Die Antwort liegt abermals in der Konstruktion des Geschäftsmodells der digitalen Protagonisten im Markt. Schaut man sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jener Unternehmen, die als Robo Advisor den sogenannten „passiven“ Investmentansatz verfolgen, so findet man häufig den Hinweis, dass sie rechtlich gesehen keine Beratung anbieten, sondern nur als Vermittler zwischen dem Kunden und der angeschlossenen Depotbank agieren. Ein Vorgehen und Selbstverständnis des eigenen Geschäftsmodells, was sich allein darin bestätigt, dass diese Unternehmen KEIN Beratungsprotokoll anbieten.
Was sich auf den ersten Blick vielleicht bei dem Einen oder Anderen eher harmlos anhören mag, hat es in der Praxis jedoch in sich. Denn die fehlende Existenz eines Beratungsprotokolls hat vor allem für eine Partei einen ganz entscheidenden Vorteil – den Investment-Anbieter an sich. Denn der Robo-Advisor stellt sich damit für die von ihm ausgesprochenen Empfehlungen komplett von der Haftung frei. Sollte sich ein Kunde im Nachhinein also falsch beraten fühlen, muss er zunächst den Beweis dafür erbringen, dass der von Ihm gewählte und mit Finanzgeschäften betraute Anbieter überhaupt eine Beratungsleistung erbracht hat! Zudem muss er dann den Nachweis erbringen, dass es sich um eine Falschberatung gehandelt hat.
Entscheidend ist dabei, ob der Anbieter den Eindruck vermittelt, bei der Abgabe der Empfehlung die persönlichen Umstände des Anlegers berücksichtigt zu haben. Das hängt jedoch immer vom konkreten Einzelfall ab, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) in ihrenLeitlinien zur Aufsicht von Robo-Advisors erklärt. Wer sich also für ein Robo-Advisor Angebot interessiert, sollte sich vor einer möglichen Entscheidung vor allem auch die Zeit nehmen, die AGB’s des Anbieters gut durchzulesen!
*Up-date 2018* = Von Januar 2018 an bekommen Anleger nach einem Beratungsgespräch etwa bei der Bank oder Sparkasse kein Beratungsprotokoll mehr, sondern eine Geeignetheitserklärung. Finanzberater (dazu gehören auch Investment-Berater!) soll darin darlegen, warum das empfohlene Produkt für den Anleger geeignet ist.
Doch wie verhält es sich mit der Sicherheit des eingesetzten Kapitals? Grundsätzlich gilt auch bei Robo Advisorn, das die angelegten Gelder auch im schlimmsten Falle einer Insolvenz des Anbieters als sicher betrachtet werden können. Denn Geldanlagen in einzelne Fonds gelten hierzulande als Sondervermögen und sind somit vor einer Pleite des Robo-Advisors geschützt. Das gilt im Übrigen auch im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft.
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