Verbraucher
zentrale Bundesverband kritisiert Robo-Advisor – berechtigt oder nicht?

In einem unserer letzten Beiträge haben wir darüber berichtet, wie unterschiedlich Tests und Bewertungen bezüglich der Robo-Advisor Angebote ausfallen können. Anlass dazu gaben gleich drei Tests, die in der vergangenen Woche von Finanztest (Stiftung Warentest), Capital und dem Deutschen Institut für Service-Qualität veröffentlicht wurden.

Jetzt kritisiert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Online-Vermögensverwalter in diversen Punkten und lehnt sich dabei unter anderem auch an die zum Teil schlechten Testergebnisse der Stiftung Warentest an. Wir möchten gerne im folgenden Beitrag objektiv und unabhängig beleuchten, ob die jeweiligen Kritikpunkte berechtigt sind oder nicht.

Transparenz: VZBV kritisiert Robo-Advisor – berechtigt? » RoboAdvisor-Portal.com - das Infoportal

Markus G

Zuletzt aktualisiert am: 17. Juli 2023

VZBV Forderung - mehr Transparenz bei Robo-Advisorn

26. Juli 2018

Verbraucherschützer fordern stärkere Kontrollen durch die BaFin

Der Stein des Anstoßes? Im Tenor fordern die Verbraucherschützer aktuell, dass die Überwachung der Robo-Advisor durch die Finanzaufsicht BaFin schärfer werden muss. Im Fokus der Kritik steht dabei insbesondere die „Produkt“-Qualität der Online-Vermögensverwalter, die in weiten Teilen bei zahlreichen „Robos“ auf mathematischen Algorithmen basiert, die nach Meinung des VZBV für den Kunden nicht genug nachvollziehbar wären. Insbesondere die Algorithmen sind es allerdings, die für standardisierte Lösungen sorgen und es in weiten Teilen erst möglich machen, dass Robo-Advisor eben nicht nur für vermögende Privatkunden geeignet sind, sondern bereits für Kleinanleger.

Kritikpunkt 1: Algorithmen zu wenig nachvollziehbar

Der erste Kritikpunkt der Verbraucherschützer bezieht sich also auf die Algorithmen, mittels derer zahlreiche Robo-Advisor eine automatisierte Vermögensverwaltung anbieten.

Zum Einen seien diese Algorithmen schwer zu beurteilen sowie sogar teilweise „zweifelhaft“. Zum Anderen gäbe es in diesem Bereich keine ausreichenden Qualitätsstandards.

Ist diese Kritik nun berechtigt oder nicht?

Tatsache ist, dass tatsächlich zahlreiche – allerdings nicht alle – Robo-Advisor rein auf Grundlage mathematischer Algorithmen arbeiten, um die Vermögensverwaltung zu automatisieren. Allerdings bedeutet dies keinesfalls, dass diese Grundlagen eine schlechte oder zweifelhafte Qualität haben müssen. 

Im Gegenteil: Manche Algorithmen wurden sogar von den Robo-Advisor Anbietern in Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten wie Professoren einer Universität (bspw. GINMON, Quirion)  entwickelt.

Darüber hinaus sollte ein wichtiger Punkt in dem Zusammenhang beachtet werden: Wenn die Verbraucherschützer kritisieren, dass diese Algorithmen nicht ausreichend für den Kunden nachvollziehbar sind, so ist dies im Prinzip kaum ein Unterschied zur klassischen Vermögensverwaltung. Bei der klassischen Vermögensverwaltung ist es ebenfalls häufig so, dass der Anleger nicht nachvollziehen kann und übrigens häufig auch gar nicht will, warum der Vermögensverwalter beispielsweise aktuell den Fonds X gekauft hat und im Gegenzug die Aktien Y verkauft wurden.

In der klassischen Vermögensverwaltung (Asset Management) bleibt nämlich oftmals ebenfalls undurchsichtig, warum bestimmte Finanzprodukte gekauft, verkauft oder getauscht werden. Dies ist für den Anleger allerdings nicht prinzipiell negativ, denn die meisten Kunden entscheiden sich ganz bewusst für eine Vermögensverwaltung, weil sie sich eben nicht selbst mit ihrem Anlagekapital beschäftigen möchten.

Zwischenfazit und Frage vorab: Wenn man einen Algorithmus nicht eindeutig nachvollziehen kann, wie kann man ihn denn dann als „zweifelhaft“ einstufen? Oder haben wir hier etwas nicht richtig verstanden?

Unserer Meinung nach ist der Kritikpunkt der VZBV, dass die von zahlreichen Robo-Advisor Anbietern genutzten Algorithmen nicht ausreichend nachvollziehbar für den Kunden und sogar zum Teil zweifelhaft sein sollen, in der Form schlicht nicht berechtigt.

Die weitaus meisten Anleger entscheiden sich freiwillig für (Online-) Vermögensverwaltungen, weil sie sich selbst nicht mit ihrer Anlage beschäftigen möchten. Daher besteht in der überwiegenden Mehrheit auch gar kein Interesse daran, irgendwelche mathematischen Algorithmen, die ohnehin fast ausschließlich Experten vollständig verstehen, nachzuvollziehen.

Die Verbraucherschützer fordern unserer Meinung nach also eine Leistung ein, die in der Form von der überwiegenden Mehrheit aller Kunden der Robos gar nicht gewünscht wird.

Kritikpunkt 2: Qualitätsstandard bei der Anlageberatung wird gefordert

Ein zweiter Kritikpunkt der VZBV, der eng in Verbindung mit den Algorithmen steht, sind die augenscheinlich nicht ausreichenden Qualitätsstandards bei der Anlageberatung bzw. bei den Anlagevorschlägen. Dabei lautet ein detaillierter Kritikpunkt unter anderem, dass ungenügende Abfragen von Kundeninformationen dazu führen würden, dass den Anlegern zweifelhafte Anlagevorschläge unterbreitet werden.

Diesen Kritikpunkt können wir überhaupt nicht nachvollziehen, insbesondere unter der Voraussetzung, dass wiederum ein Vergleich mit der klassischen Vermögensverwaltung oder sogar der Anlageberatung gezogen wird. Nahezu jeder Robo-Advisor nutzt das sogenannte Onboarding, also eine ausführliche Befragung des Kunden.

Im Zuge dieses Fragebogens muss der Anleger beispielsweise zu den folgenden Punkten Angaben machen:

• Welche Erfahrungen haben Sie mit Geldanlagen?
• Wie schätzen Sie Ihr Risikobewusstsein ein?
• Welche Anlagesumme möchten Sie investieren?
• Wie lange möchten Sie Ihr Kapital anlegen?
• Wie wichtig ist Ihnen Verfügbarkeit des Geldes?

Diese und zahlreiche andere Fragen müssen Anleger zunächst beantworten, bevor sie die Dienste des Robos überhaupt nutzen können. Teilweise bestehen die entsprechenden Fragebogen aus 15 bis über 30 Punkten, sodass die Kunden zum Teil deutlich mehr Angaben machen müssen, als es bei einem klassischen Vermögensverwalter oder auch beim Vermögensberater der Fall ist.

Letztendlich machen die Anleger unserer Meinung nach bei einem Robo-Advisor sogar deutlich mehr detaillierte Angaben, als ein klassischer Vermögensverwalter mit Zinssatzberater abfragen würde.

Hinzu kommt ein weiterer wichtiger Punkt: Wenn bei den Robo-Advisor Anbietern nach Qualitätsstandards „gerufen“ wird, wie sieht es eigentlich mit der Überprüfung der Qualität von klassischen Vermögensverwaltern und Beratern aus? Unseres Wissens findet diese Überprüfung kaum bis gar nicht statt, denn die BaFin hat auch nicht die Aufgabe, einzelne Anlagevorschläge von Beratern und Vermögensverwalter zu überwachen und auf ihren Erfolg hin zu überprüfen.

So unterliegt die klassische Vermögensverwaltung unserer Auffassung nach also keinen strengeren Qualitätsstandards, also warum sollte dies bezüglich der Online-Vermögensverwalter dann als berechtigte Kritik akzeptiert werden?!

Kritikpunkt 3: Robo-Advisor beraten nicht

Ein weiterer Kritikpunkt der Verbraucherschützer besteht darin, dass Robo-Advisor Anbieter keine Beratung durchführen würden. Stattdessen handele es sich ausschließlich um Anbieter standardisierter Geldanlagen, sodass der VZBV eine Weiterentwicklung hin zu einer tatsächlichen Beratung fordert. Auf den ersten Blick mag dieser Kritikpunkt berechtigt sein, denn tatsächlich stellen einige (nicht alle!) Online-Vermögensverwalter in den meisten Fällen keine individuelle Beratung zur Verfügung.

Dies ist allerdings auch gar nicht gewünscht bzw. das Geschäftsmodell der digitalen Vermögensverwalter sieht vor, dass keine Beratung stattfindet. Unter anderem deshalb sind Robo-Advisor in der Lage, die Online-Vermögensverwaltung zu einem teilweise deutlich geringeren Preis anbieten zu können, als Kunden es von einer klassischen Vermögensverwaltung kennen. DAS ist schließlich eine der Haupt-Marketing Aussagen der Robo-Advisor!

Zudem weiß der Anleger, dass beim jeweiligen Robo-Advisor keine Beratung stattfindet und in der Regel wünscht er diese auch gar nicht. Robo-Advisor zielen auf Selbstentscheider ab! Hier kommen wir durchaus wieder zum Kritikpunkt 1 zurück, nämlich dass die Verbraucherschützer zwar einerseits fordern, dass Kunden die Tätigkeiten der Robos besser nachvollziehen können und beraten werden, die überwiegende Mehrheit der Anleger dies anderseits aber gar nicht in Anspruch nehmen möchte.

Stattdessen verzichten die meisten Anleger beim Robo-Advisor bewusst und gerne auf die Beratung, weil erst dadurch folgende Vorteile entstehen:

• Geringere Kosten als klassische Vermögensverwaltung
• Keine oder nur geringe Mindestanlage-Summe
• Zugang zum Robo-Advisor auch für Kleinanleger und Sparer
• Anleger gibt Vermögensverwaltung in die Hände von Experten

Fazit: Dass Robo-Advisor keine Beratung anbieten, ist aus unserer Sicht seitens der VZBV kein berechtigter Kritikpunkt, sondern schlichtweg eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit der Online-Vermögensverwalter. Die Beratung ist von der überwiegende Mehrheit aller Anleger unserer Ansicht nach überhaupt nicht gewünscht und zudem ist es eben ein charakteristisches Merkmal der meisten Vermögensverwaltungen, ob nun online oder offline, dass Anleger nicht beraten werden.

Stattdessen vertraut der Kunde sein Kapital bewusst dem Vermögensverwalter an, der dann auf Basis seiner Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten die optimale Umsetzung der Vermögensanlage durchführen soll.

Kritikpunkt 4: Mangelnde Transparenz

Der vierte Kritikpunkt stammt nicht direkt von der Verbraucherzentrale, da diese sich aber in einigen Punkten an die Testergebnisse der Stiftung Warentest anlehnt, gehört diese Kritik durchaus in unserem Beitrag hinein. Konkret kritisierte die Stiftung Warentest innerhalb ihres Robo-Advisor Tests, dass es den Anbietern an Transparenz mangeln würde.

Unserer Auffassung nach mag diese Kritik vielleicht auf einzelne Robo-Advisor Anbieter zutreffen, aber die überwiegende Mehrheit der Online-Vermögensverwalter ist unserer Auffassung nach äußerst transparent. Dies haben wir unter anderem in diversen Interviews und eigenen Reviews feststellen können. Die anfallenden Kosten werden von den weitaus meisten Anbietern beispielsweise sehr transparent auf der Webseite veröffentlicht.

Darin könnten sich durchaus einige Banken und auch manche klassische Vermögensverwaltungen ein Beispiel nehmen.

Darüber hinaus findet zu Beginn eine ausführliche Befragung des Anlegers statt, was ebenfalls ein Teil der Transparenz darstellt. Am Ende der Befragung steht meistens ein Anlagevorschlag des Robo-Advisors, welcher insbesondere beinhaltet, welches Portfolio für den Anleger gut geeignet ist. Die Strukturierung dieses Portfolios wird wiederum oft sehr transparent dargestellt, sodass der Anleger teilweise sogar genau den Namen der ETFs oder klassischer Fonds genannt bekommt, in die sein Kapital investiert wird.

Das Gleiche gilt übrigens für die Performance, einem der Hauptentscheidungsgründe bei der Robo-Advisor Auswahl. Mittlerweile veröffentlicht fast jeder Anbieter die Performance seiner Portfolios auf der eigenen Webseite. Zudem gibt es mittlerweile den fast schon berühmten, unabhängigen Echtgeld Test von Brokervergleich, der ein zusätzliches Maß an Transparenz für den Robo-Advisor Markt schafft.

Fazit: Bei allem Willen, aber wir können demzufolge an dieser Stelle nichts erkennen, was auf eine mangelnde Transparenz der Robo-Advisors hindeuten würde. Lediglich die bereits erwähnte Tatsache, dass den Anlegern eben meistens nicht kommuniziert wird, auf welcher Grundlage die Auswahl der Finanzprodukte stattfindet, könnte im Ansatz zum Kritikpunkt der mangelnde Transparenz passen. Wie allerdings bereits erwähnt, haben die meisten Kunden oftmals überhaupt nicht den Wunsch, so im Detail informiert zu werden.

Kritikpunkt 5: Finanztest kritisiert teilweise zu hohe Kosten

Ein weiterer Kritikpunkt der Stiftung Warentest bestand in den teilweise hohen Kosten, die einige Robo-Advisor veranschlagen. Unserer Auffassung nach ist gerade dies der praxisfremdeste Kritikpunkt, denn damit wird in gewisser Weise das gesamte System der Marktwirtschaft infrage gestellt. In ausnahmslos jeder Branche gibt es immer Anbieter und Unternehmen, die (deutlich) höhere Kosten als andere Mitbewerber veranschlagen.

Dafür hat, um bei den Robo-Advisorn zu bleiben, letztendlich jeder potentielle Kunde die Möglichkeit, die Kosten der Anbieter zu vergleichen und sich für einen günstigen oder teureren Robo – je nach Gusto – selbst zu entscheiden. Hier hilft die zuvor erwähnte gute Transparenz, denn auf der Webseite nahezu jedes Anbieters werden die Kosten eindeutig und im Detail dargestellt. Und mittlerweile gibt es auch Tools um zahlreiche Robo-Advisor Angebote direkt untereinander zu vergleichen.

Somit ist dieser Kritikpunkt für uns absolut unverständlich, denn weder die Stiftung Warentest noch die Verbraucherschützer können im Ernst verlangen, dass sämtliche Online-Vermögensverwalter als kostengünstig zu bezeichnen sind. Darüber hinaus sind selbst die aus Sicht von Finanztest „teuren“ digitalen Vermögensverwalter oftmals noch günstiger als die meisten klassischen Vermögensverwalter.

Demzufolge ist der Kostenfaktor relativ zu betrachten, zumal es diverse Robo-Advisor gibt, die eine Gesamtkostenquote von unter einem Prozent haben und daher vom Anleger damit tatsächlich als sehr günstig ausgewählt werden können.

Gesamtfazit: Kritik in weiten Teilen überzogen und unberechtigt

Die meisten Kritikpunkte der VZBV bzw. der Fachzeitschrift Stiftung Warentest (Finanztest), sind unserer Auffassung nach entweder überzogen oder in der Form nicht berechtigt bzw. aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Besonders wundert uns in dem Zusammenhang, dass sich gerade die Verbraucherschutzorganisationen eigentlich auf ihre Fahnen geschrieben haben, für den „kleinen Mann“ einzutreten.

Nun gibt es mit den Angeboten der Robo-Advisor endlich Anbieter, die sich insbesondere an Kleinanleger, Sparer und Kunden mit einem mittleren Vermögen richten, die nämlich bei einer klassischen Vermögensverwaltung oftmals vor verschlossenen Türen stehen, da dort die Mindestanlagesummen erheblich höher sind. Durch den Verzicht auf die Beratung wird das Geschäftsmodell erst ermöglicht, von dem die Anleger letztendlich profitieren. Weil es eben einfach zu handhaben, zudem günstig und der Einstieg bereits mit geringerem Kapitaleinsatz möglich ist.

Darüber hinaus lassen die Verbraucherschützer unserer Auffassung nach den notwendigen Vergleich mit klassischen Vermögensverwaltungen und Vermögensberatern völlig außen vor. Deren Beratung unterliegt nämlich unserer Meinung nach ebenfalls keiner strengen und besonderen Überwachung, was übrigens gerade bei Tests durch die Stiftung Warentest immer wieder zum Vorschein kommt.

Dort wurde in der Vergangenheit die Anlageberatung und Vermögensverwaltung der Banken zum Teil auf Schärfste kritisiert, warum stellt man also jetzt augenscheinlich an die Online-Vermögensverwalter höhere Anforderungen als an Banken oder sonstige klassische Vermögensverwaltungen?

Unser Rat für Sie

Setzen Sie sich so weit wie möglich im Vergleich mit einigen Robo-Advisorn auseinander und verstehen Sie vor allem deren Geschäftsprinzip. Dies beinhaltet eben bewusst keine Beratung, aber dafür müssen Sie sich nicht selbst um Ihr Vermögen kümmern. Sie können die Online-Verwaltung in weiten Teilen kostengünstig nutzen und erhalten überhaupt erst aufgrund der geringen Mindestanlagesummen Zugang zu einer solchen professionellen Verwaltung Ihres Vermögens.

Und selbst wenn Ihrerseits eine Beratung gewünscht sein sollte, so finden Sie auch bei so manche einem Robo-Advisor Anbietern mittlerweile persönliche Beratungselemente – gegen entsprechende Gebühr natürlich. Beispiele sind hier unter anderem ComInvest,etc….

So und weil wir sicherlich nicht als diejenigen daher kommen wollen, die alles besser wissen oder sonst was, folgt auf diesen Artikel in wenigen Tagen noch ein zweiter Teil, der die aktuelle Situation beziehungsweise Forderung des VZBV nochmals aus anderweitiger, aber nicht weniger interessanten Position betrachtet.

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Markus G

Markus ist der “Kopf” des Teams. Ideengeber, Vermarkter, Redakteur und irgendwie an allem auf diesem Portal beteiligt. Ohne ihn würde es dieses Portal so nicht geben. Eine Idee – entstanden aus dem persönlichen Interesse an FinTech und nun langjähriger Erfahrungen in der Finanz-Szene. Zudem ist Markus Kolumnist auf zahlreichen Online-Plattformen – vor allem im englischsprachigen Raum (The Verge, Talkmarkets, Stockopedia, aber u.a. auch auf Focus.de
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